Direkt zum Hauptbereich

Wie Unternehmer und Vermögensinhaber ihr Erbe vor dem Ex-Partner schützen können



Wenn
Liebe endet, sollte der Ex nicht weiter profitieren – doch ohne rechtliche Vorkehrungen kann genau das passieren. Besonders für Unternehmer und vermögende Privatpersonen birgt eine Trennung erhebliche Risiken für das eigene Vermögen und die Unternehmensnachfolge.

Nach einer Trennung scheint oft alles geregelt: Konten sind getrennt, Policen angepasst, der Alltag neu organisiert. Doch was viele übersehen: Ohne eine angepasste Nachlassplanung kann der Ex-Partner noch immer erben – mit weitreichenden Folgen für Familie und Unternehmen. Selbst während des Trennungsjahres oder bei minderjährigen Kindern sind juristische Fallstricke vorprogrammiert.

Erben trotz Trennung: Gesetzliche Lücken mit teuren Folgen

Während des Trennungsjahres in der Erbfalle

Wird ein Ehepartner während des Trennungsjahres zum Erblasser, greift die gesetzliche Erbfolge – und der Noch-Ehegatte kann erben. Auch gemeinschaftliche Testamente verlieren erst mit der rechtskräftigen Scheidung ihre Wirkung. Stirbt der Partner zuvor und wurde kein neues Testament aufgesetzt, hat der Ex-Partner gute Chancen auf den Nachlass.

Fachanwälte raten daher: Bereits mit Einreichung des Scheidungsantrags sollte ein neues Einzeltestament erstellt werden. Eine Enterbung ist nur rechtssicher, wenn sie aktiv verfügt wurde – idealerweise notariell beurkundet. Wichtig dabei: Auch der Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen, es sei denn, ein beidseitiger Pflichtteilsverzicht wurde vereinbart.

Unternehmerisches Vermögen in Gefahr: Wenn der Ex mitverwalten darf

Vermögensverwaltung für minderjährige Erben

Besonders heikel wird es, wenn gemeinsame Kinder erben. Stirbt ein Elternteil, verwaltet automatisch der andere – also oft der Ex-Partner – das geerbte Vermögen bis zur Volljährigkeit des Kindes. Für Unternehmer kann dies dramatische Folgen haben: Unternehmensanteile oder Geschäftsführungsrechte fallen so unter die Kontrolle des Ex.

Ein wirksames Gegenmittel ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der im Testament klar benannt wird. Diese Vertrauensperson übernimmt die Verwaltung des Erbes – unabhängig vom Sorgerecht. Auch eine Beschränkung über das 18. Lebensjahr hinaus ist möglich, etwa bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Vermögen zu gewährleisten.

Der Erbfall im Erbfall: Wenn das Kind stirbt und der Ex erbt

Fall Ostmann zeigt: Ohne Nacherbschaft kann der Ex zum Unternehmensgesellschafter werden

Ein dramatisches Beispiel liefert der Fall Ostmann: Eine Unternehmerin stirbt mit ihren Töchtern bei einem Autounfall. Da die Mutter zuerst stirbt, wird ihre Tochter Erbin – und kurze Zeit später wird der geschiedene Vater ihr Erbe. Die Folge: Der Ex wird Miteigentümer am Unternehmen.

Vor- und Nacherbschaft ist das probate Mittel gegen solche Szenarien. Hierbei wird das Kind zunächst als Vorerbe eingesetzt – mit eingeschränkten Verfügungsrechten. Stirbt das Kind, geht das Erbe an eine im Testament benannte Nacherbin oder einen Nacherben über. So lässt sich verhindern, dass Vermögen über Umwege an den Ex-Partner fällt.

Auch hier gilt: Flexibilität ist möglich. Die Nacherbschaft kann etwa zeitlich begrenzt werden – beispielsweise bis zum Tod des Ex-Partners – und anschließend fällt das Vermögen dem Kind uneingeschränkt zu.


Analyse: Juristische Vorsorge schützt Vermögen und Unternehmensnachfolge

Auswirkungen auf Wirtschaft und Unternehmerlandschaft

Für Unternehmer kann eine unbedachte Nachlassregelung schwerwiegende Folgen haben. Unternehmensanteile unter Kontrolle eines geschiedenen Partners gefährden nicht nur strategische Entscheidungen, sondern auch das Vertrauen von Investoren, Banken und Belegschaft.

Zudem sind die rechtlichen Hürden zur Enterbung eines Noch-Ehepartners höher, als viele annehmen. Ohne Testament bleiben gesetzliche Regelungen in Kraft – oft mit Ergebnissen, die dem Willen des Erblassers widersprechen.

Chancen:

  • Maßgeschneiderte Testamente und Pflichtteilsverzichte geben Handlungsspielraum.

  • Die Einsetzung von Testamentsvollstreckern oder Nacherben ermöglicht eine strategische Unternehmensnachfolge.

  • Durch kluge Nachlassplanung lassen sich auch steuerliche Vorteile nutzen.

Risiken:

  • Ohne Testament drohen ungewollte Erbfälle.

  • Minderjährige Kinder als Erben können indirekt den Ex-Partner ins Unternehmen holen.

  • Pflichtteilsansprüche bleiben ohne notariellen Verzicht bestehen.

Empfohlene Maßnahmen:

  • Unverzüglich nach Trennung Testamente anpassen.

  • Notarielle Pflichtteilsverzichte vereinbaren.

  • Professionelle Testamentsvollstrecker einsetzen.

  • Vor- und Nacherbschaft für kinderlose oder junge Erben regeln.

Wer als Unternehmer oder vermögender Privatmensch Verantwortung übernimmt, sollte dies auch über den Tod hinaus tun. Denn ein gut geplanter Nachlass schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch die eigenen Nachkommen – und verhindert, dass die Vergangenheit ungewollt wieder Einfluss gewinnt.

Dieser Artikel könnte Sie auch
interessieren: Donald Trumps Tech-Deals mit dem Golf: Milliarden für Nvidia, Bedenken in Washington

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wochenvorschau - Wichtige Wirtschaftstermine für die Woche vom 17. bis 21. März 2025 (Mit Erklärung)

  Montag, 17. März 2025 Wirtschaftstermine: 03:00 Uhr 🇨🇳 Industrieproduktion Januar-Februar ⭐⭐⭐ (Früher Indikator für die Wirtschaftsentwicklung Chinas; beeinflusst Rohstoffpreise und globale Wachstumserwartungen.) 10:30 Uhr 🇩🇪 Ifo-Konjunkturprognose ⭐⭐⭐ (Wichtige Einschätzung der deutschen Wirtschaft durch das Ifo-Institut; wird von Unternehmen und Märkten genau beobachtet.) 13:30 Uhr 🇺🇸 Einzelhandelsumsatz Februar ⭐⭐⭐⭐ (Zeigt die Kaufkraft der US-Verbraucher; ein zentraler Faktor für das US-Wirtschaftswachstum.) 13:30 Uhr 🇺🇸 Empire State Manufacturing Index März ⭐⭐ (Frühindikator für die Industrieaktivität im US-Bundesstaat New York.) 15:00 Uhr 🇺🇸 Lagerbestände Januar ⭐⭐ (Gibt Aufschluss über die Lagerhaltung im Einzelhandel und der Industrie.) Dienstag, 18. März 2025 Wirtschaftstermine: 07:00 Uhr 🇩🇪 Fraport AG, Jahresergebnis ⭐⭐ (Flughafenbetreiber legt Zahlen für den Luftverkehr vor; beeinflusst Luftfahrt- und Tourismusbranche.) 09:00 Uhr 🇩🇪 Audi AG, Jahrese...

Wochenvorschau - Wichtige Wirtschaftstermine für die Woche vom 10. bis 14. März 2025 (Mit Erklärung)

Wirtschaftstermine für die Woche vom 10. bis 14. März 2025 In der Woche vom 10. bis 14. März 2025 stehen zahlreiche bedeutende Wirtschaftstermine an, die für Investoren, Analysten und Marktbeobachter von Interesse sind. Diese Ereignisse können Einfluss auf die Finanzmärkte haben und bieten Einblicke in die wirtschaftliche Entwicklung verschiedener Regionen. Nachfolgend eine detaillierte Übersicht der wichtigsten Termine:​ Montag, 10. März 2025 07:00 Uhr 🇩🇪 LEG Immobilien SE, Jahresergebnis ⭐⭐ (Einer der führenden Wohnimmobilienkonzerne Deutschlands; Ergebnisse geben Einblick in den Immobilienmarkt.) 07:10 Uhr 🇩🇪 Hypoport SE, vorläufiges Jahresergebnis ⭐⭐ (Finanzdienstleister mit Fokus auf Kreditplattformen; vorläufige Zahlen zeigen Trends im Finanzsektor.) 08:00 Uhr 🇩🇪 Handelsbilanz Januar ⭐⭐⭐ (Differenz zwischen Exporten und Importen; Indikator für die Außenhandelsstärke Deutschlands.) 08:00 Uhr 🇩🇪 Produktion im produzierenden Gewerbe Januar ⭐⭐⭐ (Maß für die industri...

Bürgergeld vor dem Aus: Was die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende wirklich bedeutet

  Schärfere Regeln, weniger Schonzeit – Die Ampel geht, die Härte kehrt zurück Mit dem Regierungswechsel hin zur neuen schwarz-roten Koalition kündigt sich eine der tiefgreifendsten Sozialreformen der letzten Jahre an: Das Bürgergeld, einst als sozialpolitisches Aushängeschild der Ampelregierung eingeführt, soll abgeschafft und durch eine „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ersetzt werden. Der Kurswechsel hat es in sich – nicht nur semantisch, sondern vor allem strukturell und finanziell. Künftig sollen strengere Sanktionen , eine Kürzung der Karenzzeit , sowie härtere Vermögensprüfungen greifen. Ein Rückschritt in die Agenda-Zeit? Die geplanten Änderungen erinnern stark an das Hartz-IV-System, das das Bürgergeld vor nicht einmal zwei Jahren abgelöst hatte. Doch nun kehrt die politische Realität mit voller Wucht zurück. Besonders betroffen: Hunderttausende Bürgergeld-Empfänger, die sich bislang auf großzügigere Regelungen in Bezug auf Mietkostenübernahme und geschütztes Verm...