Wenn Liebe endet, sollte der Ex nicht weiter profitieren – doch ohne rechtliche Vorkehrungen kann genau das passieren. Besonders für Unternehmer und vermögende Privatpersonen birgt eine Trennung erhebliche Risiken für das eigene Vermögen und die Unternehmensnachfolge.
Nach einer Trennung scheint oft alles geregelt: Konten sind getrennt, Policen angepasst, der Alltag neu organisiert. Doch was viele übersehen: Ohne eine angepasste Nachlassplanung kann der Ex-Partner noch immer erben – mit weitreichenden Folgen für Familie und Unternehmen. Selbst während des Trennungsjahres oder bei minderjährigen Kindern sind juristische Fallstricke vorprogrammiert.
Erben trotz Trennung: Gesetzliche Lücken mit teuren Folgen
Während des Trennungsjahres in der Erbfalle
Wird ein Ehepartner während des Trennungsjahres zum Erblasser, greift die gesetzliche Erbfolge – und der Noch-Ehegatte kann erben. Auch gemeinschaftliche Testamente verlieren erst mit der rechtskräftigen Scheidung ihre Wirkung. Stirbt der Partner zuvor und wurde kein neues Testament aufgesetzt, hat der Ex-Partner gute Chancen auf den Nachlass.
Fachanwälte raten daher: Bereits mit Einreichung des Scheidungsantrags sollte ein neues Einzeltestament erstellt werden. Eine Enterbung ist nur rechtssicher, wenn sie aktiv verfügt wurde – idealerweise notariell beurkundet. Wichtig dabei: Auch der Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen, es sei denn, ein beidseitiger Pflichtteilsverzicht wurde vereinbart.
Unternehmerisches Vermögen in Gefahr: Wenn der Ex mitverwalten darf
Vermögensverwaltung für minderjährige Erben
Besonders heikel wird es, wenn gemeinsame Kinder erben. Stirbt ein Elternteil, verwaltet automatisch der andere – also oft der Ex-Partner – das geerbte Vermögen bis zur Volljährigkeit des Kindes. Für Unternehmer kann dies dramatische Folgen haben: Unternehmensanteile oder Geschäftsführungsrechte fallen so unter die Kontrolle des Ex.
Ein wirksames Gegenmittel ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der im Testament klar benannt wird. Diese Vertrauensperson übernimmt die Verwaltung des Erbes – unabhängig vom Sorgerecht. Auch eine Beschränkung über das 18. Lebensjahr hinaus ist möglich, etwa bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Vermögen zu gewährleisten.
Der Erbfall im Erbfall: Wenn das Kind stirbt und der Ex erbt
Fall Ostmann zeigt: Ohne Nacherbschaft kann der Ex zum Unternehmensgesellschafter werden
Ein dramatisches Beispiel liefert der Fall Ostmann: Eine Unternehmerin stirbt mit ihren Töchtern bei einem Autounfall. Da die Mutter zuerst stirbt, wird ihre Tochter Erbin – und kurze Zeit später wird der geschiedene Vater ihr Erbe. Die Folge: Der Ex wird Miteigentümer am Unternehmen.
Vor- und Nacherbschaft ist das probate Mittel gegen solche Szenarien. Hierbei wird das Kind zunächst als Vorerbe eingesetzt – mit eingeschränkten Verfügungsrechten. Stirbt das Kind, geht das Erbe an eine im Testament benannte Nacherbin oder einen Nacherben über. So lässt sich verhindern, dass Vermögen über Umwege an den Ex-Partner fällt.
Auch hier gilt: Flexibilität ist möglich. Die Nacherbschaft kann etwa zeitlich begrenzt werden – beispielsweise bis zum Tod des Ex-Partners – und anschließend fällt das Vermögen dem Kind uneingeschränkt zu.
Analyse: Juristische Vorsorge schützt Vermögen und Unternehmensnachfolge
Auswirkungen auf Wirtschaft und Unternehmerlandschaft
Für Unternehmer kann eine unbedachte Nachlassregelung schwerwiegende Folgen haben. Unternehmensanteile unter Kontrolle eines geschiedenen Partners gefährden nicht nur strategische Entscheidungen, sondern auch das Vertrauen von Investoren, Banken und Belegschaft.
Zudem sind die rechtlichen Hürden zur Enterbung eines Noch-Ehepartners höher, als viele annehmen. Ohne Testament bleiben gesetzliche Regelungen in Kraft – oft mit Ergebnissen, die dem Willen des Erblassers widersprechen.
Chancen:
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Maßgeschneiderte Testamente und Pflichtteilsverzichte geben Handlungsspielraum.
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Die Einsetzung von Testamentsvollstreckern oder Nacherben ermöglicht eine strategische Unternehmensnachfolge.
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Durch kluge Nachlassplanung lassen sich auch steuerliche Vorteile nutzen.
Risiken:
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Ohne Testament drohen ungewollte Erbfälle.
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Minderjährige Kinder als Erben können indirekt den Ex-Partner ins Unternehmen holen.
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Pflichtteilsansprüche bleiben ohne notariellen Verzicht bestehen.
Empfohlene Maßnahmen:
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Unverzüglich nach Trennung Testamente anpassen.
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Notarielle Pflichtteilsverzichte vereinbaren.
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Professionelle Testamentsvollstrecker einsetzen.
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Vor- und Nacherbschaft für kinderlose oder junge Erben regeln.
Wer als Unternehmer oder vermögender Privatmensch Verantwortung übernimmt, sollte dies auch über den Tod hinaus tun. Denn ein gut geplanter Nachlass schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch die eigenen Nachkommen – und verhindert, dass die Vergangenheit ungewollt wieder Einfluss gewinnt.
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