Wenn der Brief vom Vermieter kommt – und plötzlich wird’s teurer
Es ist ein Schreiben, das vielen Mieterinnen und Mietern jedes Jahr aufs Neue den Atem stocken lässt: Die Ankündigung einer Mieterhöhung. Gerade im Frühjahr, wenn neue Mietspiegel veröffentlicht werden, greifen viele Hausbesitzer zur Gelegenheit – und verlangen mehr Geld. Die häufigste Begründung: gestiegene Kosten durch Inflation. Doch Vorsicht: Diese Begründung reicht allein nicht aus, um eine rechtlich zulässige Mieterhöhung durchzusetzen.
Inflation ist kein Freifahrtschein für höhere Mieten
Der Deutsche Mieterbund stellt klar: „Inflation allein ist kein Grund für eine Mieterhöhung.“ Vermieter dürfen Mieten nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erhöhen – etwa bei einer Anpassung an den örtlichen Mietspiegel, Modernisierungsmaßnahmen oder nach Ablauf einer vereinbarten Staffelmiete. Wer sich auf allgemeine Kostensteigerungen beruft, hat vor Gericht keinen automatischen Anspruch auf mehr Miete.
Checkliste: So prüfen Sie die Mieterhöhung Schritt für Schritt
✅ Liegt eine formale Begründung vor?
Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und konkret begründet sein. Pauschale Hinweise auf Inflation oder Energiekosten sind nicht zulässig.
✅ Stimmt der Verweis auf den Mietspiegel?
Prüfen Sie, ob sich Ihr Vermieter auf den gültigen, kommunalen Mietspiegel bezieht – und ob Ihre Wohnung wirklich vergleichbar ist (Größe, Lage, Baujahr, Ausstattung).
✅ Wurde die Kappungsgrenze eingehalten?
Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 %, in angespannten Wohnungsmärkten sogar nur 15 % steigen.
✅ Wurde die Ankündigungsfrist gewahrt?
Eine Mieterhöhung tritt erst zwei volle Monate nach Zugang des Schreibens in Kraft. Frühere Zahlungsforderungen sind unzulässig.
✅ Ist Ihre Zustimmung erforderlich?
Ja. Ohne Ihre schriftliche Zustimmung ist die Mieterhöhung nicht wirksam. Sie haben dafür zwei Monate Zeit.
Formulierungshilfe für Ihren Widerspruch
Wenn Sie die Mieterhöhung für unzulässig halten, können Sie folgendermaßen reagieren:
"Sehr geehrter Herr/Frau [Name],
ich habe Ihr Schreiben vom [Datum] zur Kenntnis genommen. Die darin geforderte Mieterhöhung halte ich für nicht begründet, da kein gültiger Mietspiegelbezug bzw. keine zulässige gesetzliche Grundlage ersichtlich ist.
Ich bitte Sie daher um Überprüfung und nähere Erläuterung der Berechnungsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]"
Analyse: Rechte kennen, Ruhe bewahren, klar kommunizieren
Wirtschaftlicher Kontext:
Steigende Preise bei Energie, Baumaterialien und Krediten führen zu steigenden Kosten für Vermieter – doch das Mietrecht schützt Mieterinnen und Mieter davor, einseitig belastet zu werden. Eine gesetzlich nicht gedeckte Mieterhöhung ist nichtig, selbst wenn sie scheinbar plausibel klingt.
Chancen für Mieter:
Wer informiert ist und auf formale Kriterien achtet, kann unrechtmäßige Forderungen problemlos abwehren. In vielen Fällen hilft schon ein sachlicher Widerspruch, um unberechtigte Erhöhungen zu stoppen.
Risiken:
Mieter, die aus Unwissenheit zustimmen oder nicht fristgerecht reagieren, zahlen womöglich mehr als sie müssten – und zementieren damit künftige Mieterhöhungen.
Tipp:
Lassen Sie sich von einem Mieterverein oder einer Verbraucherzentrale beraten – gerade in Streitfällen lohnt sich professionelle Unterstützung.
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