Steuerhinterziehung ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat mit harten Konsequenzen. Jedes Jahr werden Tausende Steuerstrafverfahren eingeleitet und zahlreiche Steuerbetrüger verurteilt. Doch welche Strafen drohen konkret, und gibt es Möglichkeiten, einer Verurteilung zu entgehen?
Steuerhinterziehung: Definition und rechtliche Grundlagen
Nach § 370 der Abgabenordnung (AO) liegt eine Steuerhinterziehung vor, wenn Steuerpflichtige dem Finanzamt vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben machen oder steuerpflichtige Einnahmen verschweigen. Dabei wird zwischen drei Formen des Vorsatzes unterschieden:
- Absicht (dolus directus 1. Grades): Der Steuerpflichtige handelt mit voller Absicht, um Steuern zu hinterziehen.
- Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades): Die steuerhinterziehende Person ist sich der Folgen ihres Handelns bewusst.
- Eventualvorsatz (dolus eventualis): Die Person nimmt eine mögliche Steuerhinterziehung in Kauf.
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Die Höhe der Strafe hängt von der Summe der hinterzogenen Steuern ab. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gelten folgende Richtwerte:
- Bis 10.000 Euro: Das Verfahren kann unter Auflagen eingestellt werden.
- Ab 50.000 Euro: Es droht eine Geldstrafe.
- Ab 100.000 Euro: In der Regel wird eine Freiheitsstrafe verhängt, die unter bestimmten Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
- Ab 1 Million Euro: Eine Bewährung ist in der Regel nicht mehr möglich; es droht eine Gefängnisstrafe.
Neben den Strafen müssen Steuerhinterzieher die hinterzogenen Steuern zurückzahlen, inklusive Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr.
Steuerordnungswidrigkeit vs. Steuerhinterziehung
Nicht jede falsche Angabe gegenüber dem Finanzamt ist gleich eine Straftat. Eine leichtfertige Steuerverkürzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft. Der Unterschied zur Steuerhinterziehung liegt im fehlenden Vorsatz.
Ablauf eines Steuerstrafverfahrens
Steuerstrafverfahren werden oft auf Grundlage von Prüfungen durch das Finanzamt oder durch anonyme Anzeigen eingeleitet. Die Zuständigkeit liegt bei den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter. Das Verfahren kann folgendermaßen verlaufen:
- Prüfung des Verdachts durch die Steuerbehörde.
- Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, falls der Verdacht erhärtet wird.
- Einstellung des Verfahrens bei Geringfügigkeit oder gegen eine Geldauflage.
- Verurteilung oder Freispruch vor Gericht, falls es zur Anklage kommt.
Selbstanzeige als Rettungsanker?
Wer eine Steuerhinterziehung freiwillig meldet, kann unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Dazu gelten jedoch strenge Voraussetzungen:
- Die Selbstanzeige muss vollständig sein und alle relevanten Steuerjahre umfassen.
- Es darf noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Steuerpflichtigen laufen.
- Die hinterzogenen Steuern müssen samt Zinsen nachgezahlt werden.
- Bei Beträgen ab 25.001 Euro fallen zusätzliche Zuschläge von bis zu 20 Prozent an.
Fazit: Hohe Risiken für Steuerhinterzieher
Steuerhinterziehung kann gravierende Konsequenzen haben, von hohen Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Wer frühzeitig handelt und eine Selbstanzeige einreicht, kann einer Strafe unter bestimmten Bedingungen entgehen. Dennoch bleibt Steuerhinterziehung ein riskantes Spiel mit hohen Einsätzen.
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