Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 entschieden: Der Solidaritätszuschlag (Soli) bleibt bestehen und ist verfassungsgemäß. Damit hat das Gericht die Klage mehrerer ehemaliger FDP-Bundestagsabgeordneter abgewiesen, die die Abgabe als ungerecht und veraltet bezeichnet hatten. Die Entscheidung hat weitreichende finanz- und haushaltspolitische Konsequenzen und dürfte die Debatte um den Soli jedoch nicht zum Verstummen bringen. Was bedeutet das Urteil für die Steuerzahler? Der Solidaritätszuschlag war ursprünglich Anfang der 1990er-Jahre als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer eingeführt worden, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Während er bis Ende 2020 von fast allen Steuerzahlern entrichtet werden musste, wurde er ab 2021 weitgehend abgeschafft – allerdings nur für etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Top-Verdiener und Unternehmen müssen den Soli weiterhin teilweise oder vollständig zahlen. Mit der aktuellen Entscheidung bestätigte das Gericht die Re...